Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitrum von 13.10.2025 bis 13.02.2026 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder online gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Der Zuschuss beträgt einmalig bis zu 250,-- Euro. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung (nur Hauptwohnsitz) ist das aktuelle Einkommen aller Haushaltsmitglieder vorzulegen. Bei Wohnungswechsel ist der Zuschuss nur einmal gewähren. Bei Unterstützung aus der Sozialhilfe wird der Heizkostenzuschuss über die zuständige Bezirkshauptmannschaft abgerechnet.
Einkommensgrenzen:

Zum Einkommen zählen:
Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosten- und der Krankenversicherung, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Zivildienstentschädigungen und Grundwehrdienerentgelt
Nicht als Einkommen gelten:
Familienbeihilfen, Familienzuschüsse Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse für 24 h Betreuung oder sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten, Grundrenten, 13. und 14. Monatsgehalt oder Jubiläumsgelder, Spesenersätze, Diäten und KM-Geld.
Bei Sonderfällen, zB. Einkommensnachweise für Selbstständige sowie Landwirtschaftsbetriebe, Einschleifregelung und anderen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen vom Bürgerservice jederzeit gerne zur Verfügung.